Zur Überprüfung der Erstattungsfähigkeit

Brief vom Amtsgericht Essen:

In der Strafsache gegen Bürger werden Sie gebeten, zu Ihrer Kostenrechnung vom 02.09.2010 die gefertigten Kopien zur Überprüfung der Erstattungsfähigkeit einzureichen.

Schon in meiner Abrechnung steht, dass ich die Akte komplett in dem Umfang kopiert habe, wie Sie mir übersandt wurde. Und dass ich der Meinung bin, für eine sachgerechte Verteidigung die gesamte Akte zu brauchen. Immerhin kann ja auch das unwichtigste Papier doch Bedeutung erlangen – sonst wäre es ja wohl auch kaum in die Akte gelangt. Wie dick die Gerichtsakte zu dem Zeitpunkt der Zusendung war, lässt sich unschwer feststellen, wenn man nach dem Absendevermerk sucht.

Wenn der Rechtspfleger also schon so kleinlich ist, kann er bereits jetzt problemlos jede Seite bis zu diesem Vermerk durchgehen und darüber sinnieren, ob ein ordentlich arbeitender Verteidiger die betreffende Seite wirklich gebraucht hätte. Wenn es ihm ein Glücksgefühl beschert, kann er von mir aus auch drei oder vier Seiten (erfahrungsgemäß sind es nicht mehr) rausstreichen und meine Vergütung um 60 bis 80 Cent kürzen.

Aber stattdessen soll ich die 166 Blätter zur Kontrolle übersenden. Mache ich jetzt auch.

Per Fax.