Relativ freiwillig

Massengentests sind bei schweren Straftaten heute durchaus beliebt. Auf dem Papier ist der Test normalerweise „freiwillig“. Wer aber nicht willig ist, wird per Gerichtsbeschluss gefügig gemacht. Immerhin begründet die Weigerung, etwas zu tun, wozu man nicht verpflichtet ist, in den Augen von Richtern, die auch auf ihre Weise willig sind, einen Anfangsverdacht. So ging es einem 57-Jährigen aus Bielefeld, von dem die Neue Westfälische berichtet. Er hatte eine Speichelprobe verweigert, mit der ein Mörder aufgespürt werden sollte und wurde mit Polizeigewalt dazu gezwungen.

Die gesamte Maßnahme war rechtswidrig. Das hat jetzt das Landgericht Bielefeld entschieden. Aus dem Bericht:

Die Tatsache, dass Schöpf in das vom Landeskriminalamt entworfene Täterprofil passt, spielt laut Landgericht keine Rolle. Die Merkmale (männlicher Einzeltäter zwischen 14 und 80 Jahren, Ortskenntnisse) seien so allgemein, dass „damit im Wesentlichen nur weibliche Täter“ ausgeschlossen seien, so das Gericht in seiner Begründung.

Den Anwalt des Betroffenen zitiert die Zeitung so:

Natürlich muss alles getan werden, um den Mord aufzuklären. Doch dabei haben sich alle Behörden an das geltende Gesetz zu halten. Man kann über unbescholtene Bürger nicht einfach hinwegpreschen und ihre Menschenrechte verletzen.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

(Danke an Peter M. für den Link)