Bomberman, die 4.

Mit einem Freispruch endete heute die vierte Runde eines Strafverfahrens, in dem es um diese Abbildung ging:

Mit dem Männchen namens Bomberman hatte das Portal bo-alternativ.de einen Artikel illustriert, in dem gegen eine NPD-Demonstration aufgerufen wurde. Die Staatsanwaltschaft sah in dem Bild eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten und klagte den Seitenbetreiber an. Der 60-Jährige wurde zunächst freigesprochen, dann nach Rechtsmitteln verurteilt. Nun hatte das Landgericht Bochum zu entscheiden.

Die Richter sahen es nicht als erwiesen an, dass der Seitenbetreiber vorsätzlich gehandelt habe. Ihm sei nicht nachzuweisen, dass er tatsächlich zu Gewalt aufrufen wollte. Auf die Frage, ob man die auf dem Bild gezeigte Torte in eine Bombe uminterpretieren kann und darf, kam es deshalb gar nicht an.

Das muss nicht das letzte Wort in der Sache gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft kann noch Revision einlegen.

Der Westen berichtet