Erheblicher Lästigkeitsfaktor

Der Billigflieger Germanwings darf Kunden nicht mit aufgeblähten Antragsformularen und Gebühren davor abschrecken, eine Erstattung von Steuern und Flughafengebühren zu fordern. Das hat das Landgericht Köln entschieden. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Die Rechtslage ist eindeutig: Tritt ein Kunde seinen gebuchten Flug nicht an, muss die Fluggesellschaft die im Voraus gezahlten Steuern und Flughafengebühren erstatten. Denn diese Kosten fallen gar nicht an, wenn der Kunde nicht mitfliegt.

Leider erstattet kaum eine Fluggesellschaft Steuern und Gebühren freiwillig. Verbraucher müssen deshalb das Geld zurückfordern. Germanwings machte daraus aus Sicht der Verbraucherzentralen eine Geduldsprobe. „Der Billigflieger schikanierte seine Kunden mit einem besonders umständlichen Erstattungsverfahren und unzumutbaren Formularen“, erklärt vzbv-Rechtsexpertin Kerstin Hoppe.

Den siebenseitigen (!) Erstattungsantrag sollten sich Kunden aus dem Internet herunterladen, ausdrucken, per Hand ausfüllen und ungeknickt mit sämtlichen Original-Reiseunterlagen per Post an die Airline schicken. Germanwings empfahl zu diesem Zweck außerdem ein teures Einschreiben mit Rückschein.

Im Formular verlangte Germanwings detaillierte und größtenteils überflüssige Angaben zu allen mitreisenden Personen: neben Anschrift, Telefon-, Handy- und Fax-Nummer zum Beispiel Sitzplatz, Sitzreihe, die Anzahl der aufgegebenen Gepäckstücke und die Versicherungsnummer einer eventuell abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung.

Insgesamt wollte Germanwings mehr als 50 Angaben pro Person. Das Formular musste vollständig ausgefüllt und zudem noch von allen Mitreisenden unterzeichnet werden.

Nach Auffassung des Landgerichts Köln ist dieses Verhalten wettbewerbswidrig. Die Gestaltung des Formulars stelle einen „erheblichen Lästigkeitsfaktor“ dar. Die Vielzahl der Erfordernisse sei ein belastendes, unverhältnismäßiges Hindernis für den Verbraucher, der seine Rechte gelten machen möchte. Germanwings wollte überdies 5,50 Euro Bearbeitungsgebühr pro Person. Da es oft nur um einen Erstattungsbetrag von 20 Euro oder weniger geht, dürften viele Kunden entnervt auf ihr Geld verzichtet haben.

Damit könnte nach dem Urteil des Landgerichts Köln jetzt Schluss sein. Die Richter untersagten Germanwings, die strittigen Formulare und die Gebührenklausel weiter zu verwenden. Germanwings kann allerdings noch Rechtsmittel einlegen.

Urteil des LG Köln vom 28.10.2010, Aktenzeichen 31 O 76/10