Kein Grundrecht auf umfassenden Schutz

Im Verfassungsblog ist heute ein hervorragender Artikel zu lesen. Er heißt „Es gibt kein Grundrecht auf Schutz vor Straftätern“. Max Steinbeis schildert, wie sich die angeblichen Schutzpflichten des Staates neben unsere Grundrechte schleichen und sich langsam darüber erheben:

Ein Grundrecht auf Sicherheit … ist eine wirklich teuflische Idee, um so mehr, als sie auf den ersten Blick so einleuchtend und auf der Hand liegend erscheint. …

Ein solches Grundrecht auf Sicherheit wäre in der Tat “das Ende”. Damit wären die Freiheitsgrundrechte der Bürger vollkommen dem Ermessen des Staates ausgeliefert. Aus Abwehrrechten gegen den Staat wären unversehens Ermächtigungen an den Staat geworden, gütig und weise die miteinander kollidierenden Grundrechte seiner wechselseitig füreinander furchtbar gefährlichen Bürger miteinander in Ausgleich zu bringen.

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