Führerscheinverzicht löscht Punkte nicht

Wird einem Verkehrssünder die Fahrerlaubnis entzogen, hat das wenigstens einen positiven Effekt. Sein Punktekonto in Flensburg wird auf null gestellt. Hierauf hoffte auch ein Autofahrer, der seinen Führerschein freiwillig abgegeben hatte. Zu Unrecht, urteilte jetzt das Bundesverwaltungsgericht. Nach Auffassung der Richter bleibt das Punktekonto unverändert, wenn der Betroffene auf seine Fahrerlaubnis verzichtet.

Geklagt hatte ein Autofahrer, der dem Entzug seiner Fahrerlaubnis zuvorgekommen war. Er sollte wegen zu vieler Punkte zur MPU, konnte sich den “Idiotentest” aber nach eigenen Angaben nicht leisten. Er verzichtete auf die Fahrerlaubnis, machte aber nach Monaten erneut den Führerschein. Nachdem er wegen neuer Verkehrsverstöße 16 Punkte (Kontostand einschließlich alter Führerschein) erreicht hatte, meldete sich die Führerscheinbehörde bei ihm und verlangte ein Aufbauseminar.

Dies lehnte der Kläger mit der Begründung ab, sämtliche Punkte, die er noch auf der alten Fahrerlaubnis gesammelt hatte, müssten gelöscht werden. Dies sei für den Entzug der Fahrerlaubnis vorgesehen. Für den freiwilligen Verzicht könne nichts anderes gelten.

Entgegen den Vorinstanzen verneint das Bundesverwaltungsgericht die automatische Löschung. Die Richter beziehen sich auf die Gesetzesbegründung. Danach ist die Frage diskutiert worden, aber für den Fall des Verzichts ausdrücklich von einer Punktelöschung abgesehen worden. Somit könne die Regelung für den Entzug der Fahrerlaubnis nicht entsprechend angewendet werden.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 3. März 2011, Aktenzeichen 3 C 1.10