Besonders enge Dienstaufsicht

Der Aachener Kreisvorsitzende der Partei Pro NRW, im Hauptberuf Polizeihauptkommissar, muss es sich vorläufig gefallen lassen, einer besonders engen Dienstaufsicht unterworfen zu sein. So entschied es die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen. Der Antrag des Polizisten auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen diese Art der Dienstaufsicht wurde abgelehnt.

Die rechtslastige und ausländerfeindliche "Bürgerbewegung Pro NRW" hatte im Juli 2010 auf ihrer Homepage mitgeteilt, der Kommissar sei zum neuen Vorsitzenden des Kreisverbandes Aachen gewählt worden. Dabei wurde auch der Dienstgrad des Politikers bei der Polizei erwähnt. Daraufhin setzte der Polizeipräsident den Antragsteller in den Innendienst um und unterstellte ihn einer "besonders engen Dienstaufsicht". Hiergegen wandte sich der Antragsteller mit dem Begehren, Mobbing-Handlungen ihm gegenüber zu unterlassen und die besonders enge Dienstaufsicht aufzuheben.

Das Gericht hat die Maßnahmen des Polizeipräsidenten nicht beanstandet. Da die Partei Pro NRW vom Verfassungsschutz beobachtet werde, sei die Wahl des Polizeihauptkommissars mit Blick auf die gebotene politische Mäßigung eines Beamten erläuterungsbedürftig. Auch sei die Unterwerfung unter eine besonders enge Dienstaufsicht nicht stigmatisierend, sondern bedeute nur, dass bei dem Antragsteller auf eine absolut korrekte Einhaltung der Dienstpflichten geachtet werde.

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 23. März 2011 Aktenzeichen 1 L 46/11 / pbd