Keine Privatfahndung via Facebook

Per Videokamera und Steckbrief auf Facebook fahndete ein Restaurantbesitzer nach einem Brötchendieb. Der Täter konnte ermittelt werden, doch jetzt hat der Detektiv in eigener Sache selbst Ärger. Der Datenschutzbeauftragte stellt ihm ein Bußgeld in Aussicht.

Längere Zeit ärgerte sich der Düsseldorfer Gastronom, dass die morgendliche Brötchenlieferung von der Türschwelle verschwand. Schließlich, berichtet der WDR, brachte er eine Kamera an. Die filmte prompt einen mutmaßlichen Dieb (ob er tatsächlich auch früher schon Brötchen geklaut hat, ist auf jeden Fall offen). Das Video stellte der Restaurantbesitzer auf die Homepage des Lokals und auf seine Facebook-Seite.

Der Fahndungserfolg ließ nicht lange auf sich warten. Das Video wurde eifrig geklickt, und jemand lieferte auch Namen und Adresse einer Person, die darauf zu sehen sein soll.

Die Polizei soll den Gastronomen gelobt haben, doch der nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte mutmaßt gleich zwei Rechtsverstöße. Zum einen sei die Überwachung des Restauranteingangs und Bürgersteigs möglicherweise illegal. Wesentlich schwerer dürfte aber die Privatfahndung via Facebook wiegen. “"Eine solche Öffentlichkeitsfahndung ist der Polizei vorbehalten. Und selbst die braucht dafür einen Gerichtsbeschluss", zitiert der WDR den Datenschutzbeauftragten.

Den Einwand, dass viele die Privatfahndung wahrscheinlich super finden, kontert der Datenschutzbeauftragte laut WDR-Bericht gelassen. “Wie wir damit bei der Öffentlichkeit ankommen, das spielt für uns keine Rolle."

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