Dem Anwalt des Klägers war ein Lapsus unterlaufen. Er hatte zwar, wie üblich, Zinsen für die Klageforderung geltend gemacht. Aber leider hatte er nicht geschrieben, ab wann er Zinsen möchte. In der mündlichen Verhandlung fragte die Richterin heute:
Und ab wann verlangen Sie Zinsen?
Diese Frage ließ den Kläger, der bislang friedlich neben seinem Anwalt stand, aufschrecken.
Zinsen? Das geht nicht. Das will ich nicht. Das verbietet meine Religion.
Sein Anwalt erklärte ihm, dass Klageforderungen in Deutschland verzinst werden. Bei der Summe, um die es gehe, könne da am Ende ein schöner Batzen zusammen kommen. Doch der Kläger erwies sich als Mann mit Prinzipien. Er werde seine Religion nicht wegen ein paar Euro verraten, sagte er.
Sein Anwalt ließ auftragsgemäß den Antrag auf Zinsen weg. Damit hatte sich die Frage der Richterin erledigt, wenn auch auf überraschende Art und Weise.