Der Verdacht der Beweisrelevanz

Interessanter Satz aus einem Beschlagnahmebeschluss:

Der Verdacht der Beweisrelevanz ergibt sich bereits aus der Tatsache, dass einerseits auf den Datenträgern eine hochwirksame Verschlüsselung (Pretty Good Privacy bzw. TrueCrypt) aufgebracht war, die Zeugen aber andererseits die Nennung der Passwörter verweigerten bzw. diese “vergessen” hatten.

Verschlüsselung ist nichts Böses, sondern das Recht jeden Bürgers. Ebenso ist es das Recht von Zeugen, von ihren gesetzlichen Auskunftsverweigerungsrechten Gebrauch zu machen. Rechte, die in diesem Fall auch nicht ernsthaft bestritten werden.

Zwei legale Handlungen begründen also den “Verdacht der Beweisrelevanz”. Statt so rumzuschwurbeln, könnte man schreiben: Lieber Bürger, wenn du verschlüsselst, bist du für uns automatisch ein Bösewicht.

Das wäre wenigstens ehrlich.