Wettbewerbliche Eigenart

Apple hat gestern seinem Konkurrenten Samsung des Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 untersagen lassen. Das Landgericht Düsseldorf erließ eine einstweilige Verfügung, die für die EU mit Ausnahme der Niederlande gilt.

Nun ist die Antragsschrift von Apple aufgetaucht. Das Unternehmen beruft sich über viele Seiten hinweg auf seine innovative Geschäftspolitik und den “Kultstatus” seiner Produkte. Samsung wird dagegen als plumper Plagiator dargestellt, dem selbst nichts einfällt.

Unbestritten ist, dass Apple mit dem iPhone Mobiltelefonen ein neues Gesicht gegeben und die App-Mania ausgelöst hat. Den Tabletmarkt hat Apple mit dem iPad ebenfalls zum Leben erweckt. Aber reicht das, um die Konkurrenz von der Vermarktung ähnlicher Produkte auszuschließen – noch dazu über vermeintliche Exklusivrechte an einem Design, das sich ohnehin durch Minimalismus auszeichnet?

Immerhin liegt es ja nicht allzu fern, ein Tablet flach, rechteckig, mit wenigen Knöpfen und einer Glasscheibe oben drauf zu gestalten und es in den Farben Schwarz und Weiß anzubieten. Auch bei Fernsehern hat man beispielsweise nicht erst seit gestern das Problem, dass sich diese meist nur durch den Herstellernamen auf der Frontseite unterscheiden lassen.

Dass Apples Produkte auch heute noch immer wieder an das Design der Altmarke Braun erinnern, tut im aktuellen Streit wohl nichts zur Sache. Es belegt aber, dass Ideen in den seltensten Fällen aus dem Nichts entstehen – nicht mal in Cupertino.