Bearbeitungstrupp

Behörden- und Juristendeutsch sind nicht unbedingt Idiome, die jedermann versteht. Wer aber in dieser Sprachwelt heimisch ist, wird sich vielleicht sehr wundern, dass etwa Demonstranten stutzen, wenn sie am Rande des Protestzuges so ein Einsatzfahrzeug der Polizei sehen:

111115 Polizei 

Foto: Rudi Wall

Jüngst wurde der Bearbeitungstrupp bei der Hamburger Demonstration “Mietwahnsinn” Ende Oktober gesichtet, wo auch das Foto entstand. Er löste bei einigen Passanten Skepsis aus. In der Tat kann man ja mal fragen: Werden dort Fälle bearbeitet? Oder gar Menschen? Die Antwort des Verantwortlichen, von der mir berichtet wird, fiel erwartungsgemäß aus. Das kann man gar nicht falsch verstehen. Weitergehen.

Mir war ein Bearbeitungstrupp bislang auch nicht untergekommen. Ich hatte zuerst die Idee, es handele es sich womöglich um die mobile Buchhaltung, bei der sich Beamte Spesen auszahlen lassen können, zum Beispiel dienstlich veranlasste Parkgebühren. Aber nein, auch das ist falsch.

Der Bearbeitungstrupp gehört zu einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) der Bereitschaftspolizei (BePo). Wikipedia erklärt deren Aufgabe so:

Die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten der Bereitschaftspolizei und der Bundespolizei unterstützen andere Polizeikräfte beim Vorgehen gegen gewalttätige Störer und führen beweissichere Festnahmen an den Brennpunkten unfriedlichen Geschehens durch. Hauptaufgabenfeld der BFE ist die Beweissicherung und die Festnahme von Straftätern.

In Hamburg gibt es zwei BFE. Sie sind Teil der TEE (Technische Einsatzhundertschaft). Der Bearbeitungstrupp ist offiziell tatsächlich „nur“ das Büro der Beamten der Beweissicherungs- und Festnahmetrupps, die den operativen Kern einer BFE bilden. Das ergibt sich aus der eher unspektakulären Ausstattung. Wikipedia hebt lediglich hervor, die Fahrzeuge des Bearbeitungstrupps seien mit zwei Mann und “teilweise mit Internet, Mobilfaxgerät und Drucker” ausgestattet. Das belegt dann schon eher die Vermutung, um was es drinnen im Normalfall geht bzw. gehen soll.