Beschluß-Tapete

Bestraft wird nur, wer schuldig ist. Nulla poena sine culpa, wie der alte Lateiner sagt. Dieser Grundsatz gilt auch im Straßenverkehr, also z.B. bei Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten.

Wenn jemand sein Auto falsch parkt, wird der Falschparker mit einem Verwarnungsgeld belegt. Und wenn nicht ermittelt werden kann, wer das Auto dorthin gestellt hat, hat man auch keinen „Schuldigen“. Dann kann auch kein Verwarnungsgeld verhängt werden. Ganz einfach, oder?

Das fanden aber die Ordnungshüter nicht in Ordnung. Deswegen erfanden sie den Aufwandsersatz. Und gossen das Ganze in ein Gesetz, in den § 25a StVG. Danach konnten dem Halter des Kraftfahrzeugs die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, wenn man den Fahrer (also den Falschparker) nicht überführen konnte.

Statt des Parkverbotsknöllchens in Höhe von 10 Euro gab es fortan einen Kostenbescheid über 20 Euro. Die Bezahlquote bei den Knöllchen sprang sprunghaft nach oben. Das ist seit langen Jahren bekannt.

Nun haben wir hier in Berlin die Umweltzone. Dorthinein darf man nur fahren, wenn vorne rechts ein grünes Pickerl (wie der Österreicher sagt) an der Scheibe klebt. Es soll Autofahrer geben, die fahren auch ohne solche Umweltplaketten in die Stadt und parken dort. Das ist verboten. Dafür bekommt der Schuldige ein Bußgeld und als Zugabe ein Flens (BKat. Nr. 153).

Parken in Umweltzone hat mit dem Parken im Parkverbot etwas gemeinsam: Der – schuldige – Fahrer ist meist schlecht ermittelbar. Es gilt der obige Grundsatz: Kein Bußgeld ohne Schuld, wie der Kreuzberger sagt.

Das fanden aber die Ordnungshüter nicht in Ordnung. Und sie griffen in die Trickkiste. Immer wieder verschickten sie Kostenbescheide nach § 25a StVG. Aber immer wieder hoben die Gerichte diese Kostenbescheide auf, wenn man sich dagegen zur Wehr setzt.

AG Tiergarten, 323 OWi 1216/11

Falls jemand Weihnachten seine Wohnung tapezieren will: Von solchen Beschlüssen haben wir hier ausreichend.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß nicht auch dem hinterletzten Ordnungshüter in den Behörden diese Rechtslage bekannt ist. Trotzdem werden diese Kostenbescheide immer noch versandt. Ist das nicht auch verboten?

… fragt der Aushilfsblogger.