Anlage M

Das Papier nennt sich Anlage M zum Nationalen Luftsicherheitsplan – und vermutlich ist es aus gutem Grund “geheim”. Immerhin regelt der Erlass aus dem Bundesinnenministerium, dass bestimmte hochgestellte Menschen in diesem Land ohne Personen- und Handgepäckkontrollen in Linienflugzeuge steigen dürfen.

Die Bild-Zeitung erläutert das heute plastisch am Beispiel der Grünen-Chefin Claudia Roth. Roth soll vor einem AirBerlin-Flug von Berlin nach München einfach an den Kontrollen vorbei gegangen sein. Das habe lautstarke Proteste der Mitreisenden ausgelöst. Es dürfte aber kein Einzelfall sein.

Denn laut Bild genießt eine ganze Reihe Politiker und Staatsdiener das Privileg, die Kontrollen einfach zu passieren. Der Bundespräsident und der Bundestagspräsident sollen dazu gehören, die Kanzlerin, alle Bundesminister sowie die Partei- und Fraktionschefs auf Bundesebene. Gleiches gelte für die Ministerpräsidenten der Länder und den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts.

Ich staune schon, welche Privilegien gewisse Positionen offenbar mit sich bringen.

Und ich frage mich, ob die Stellung des Einzelnen wirklich etwas darüber aussagt, dass er unter keinen Umständen und wirklich niemals gefährlich werden könnte? Steht denn zum Beispiel fest, dass die hohen Tiere ihr Handgepäck selbst zusammenstellen?

So beschäftigt wie die sich gerne geben, dürften doch auch Sekretärinnen und Assistenten Zugriff haben. Wie schließt man es denn aus, dass nicht ein Adlatus vielleicht mal dazu erpresst wird, verbotene Gegenstände ins Handgepäck zu schmuggeln?

Angesichts des ja mitunter wirklich demütigenden Prozederes, an das wir uns Normalbürger ja längst gewöhnt haben, bleibt ein fader Beigeschmack, wenn dann auf der anderen Seite solche Privilegien vergeben und damit Sicherheitslücken geschaffen werden. Aber genau das ist ja wahrscheinlich auch der Grund, warum die Anlage M geheim gehalten wird.