Justiz-Inkasso beim Inkasso-Anwalt

“Verbrechen lohnt sich doch” So kolportierte eine Lokalzeitung den Inhalt eines Auto-Aufklebers. Dieser soll ausgerechnet am Fahrzeug eines Osnabrückers Anwalts geprangt haben. Allerdings handelte es sich nicht um irgendeinen Rechtsanwalt, sondern einen berüchtigten Inkasso-Juristen. Diesem Anwalt wird derzeit nicht nur der Prozess gemacht, nun trifft ihn seine frühere Tätigkeit auch finanziell. Das Landgericht Landshut hat sein gesamtes Vermögen beschlagnahmt – insgesamt macht die Justiz 4,6 Millionen Euro geltend.

Jahrelang stand der Jurist im Dienste sogenannter Abofallen. Tausende Bürger, die sich meist ahnungslos auf den vermeintlich kostenlosen Webseiten angemeldet hatten, erhielten von ihm Zahlungsaufforderungen und Mahnschreiben. Die Abofallen und die Tätigkeit des Anwalts wertet die Staatsanwaltschaft Landshut als Betrug. Gegen etliche Verdächtige laufen derzeit Ermittlungsverfahren.

Bereits am 6. Februar hat das Landgericht Landshut einen dinglichen Arrest in das Vermögen des Anwalts verhängt. Das ist ein Haftbefehl für sein Vermögen. Auf Grundlage dieser Anordnung können seine Konten gepfändet und konkrete Vermögenswerte in Untersuchungshaft genommen werden. Gestern wurde die Maßnahme ganz offiziell im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Im Bundesanzeiger ist auch vermerkt, welche Vermögenswerte des Anwalts bislang gesichert werden konnten. Die Ermittler stellten 520 Euro Bargeld sicher, außerdem eine Herrenuhr Rolex “Collini”. Auf Immobilien des Anwalts trugen sie außerdem Hypotheken über 560.000 Euro ein. Die Konten des Juristen hatten ein Plus von 75.273,20 Euro. Auch dieser Betrag wurde beschlagnahmt.

Das sichergestellte Vermögen steht Geschädigten zur Verfügung, sofern der Beschuldigte rechtskräftig verurteilt wird. Insgesamt geht die Staatsanwaltschaft Landshut offenbar davon aus, dass der Anwalt mindestens 4,6 Millionen Euro für die Abofallen eingenommen hat.

Geschädigte können die Forderung aber nicht einfach bei der Staatsanwaltschaft Landshut (Aktenzeichen 4 Js 4156/10) anmelden. Sie müssen vielmehr selbst erst mal einen zivilrechtlichen Titel gegen den Anwalt erwirken. Sobald dieser vorliegt, können sie dann in das gesicherte Vermögen vollstrecken. Ohne eigenes Gerichtsurteil oder einen Vollstreckungsbescheid kann man als Geschädigter nicht von den sichergestellten Werten profitieren.