Facebook-Nutzer können gelassen bleiben

Seit gestern gibt es viele Schlagzeilen für eine “Facebook-Abmahnung” der besonderen Art. Ein Facebook-Nutzer soll ein Anwaltsschreiben mit Unterlassungsaufforderung und Schadensersatzdrohungen erhalten haben, weil in seinem Profil ein urheberrechtlich geschütztes Bild zu sehen gewesen sein soll.

Müssen Facebook-Nutzer nun Panik haben?

Die Antwort lautet ganz klar nein. Und das hat gute Gründe:

Die Pinnwand gehört zu jedem Profil standardmäßig dazu. Auf die Inhalte der Pinnwand hat der Nutzer praktisch keinen Einfluss. Sie ist ein Feedback-Kanal, dessen Inhalte allenfalls von Facebook gesteuert werden.  

Es handelt sich also, genau besehen, schon gar nicht um ein eigenes Angebot des Facebook-Nutzers. Deshalb haftet er hierfür nicht.

Aber selbst wenn man die optische Integration der Pinnwand ins Profil so wertet, dass die Pinnwand auch ein Angebot des Nutzers ist, kommt man zu keinem anderen Ergebnis.

In diesem Fall wäre die Pinnwand nämlich zu vergleichen mit der Kommentarfunktion eines Blogs oder den Diskussionsmöglichkeiten eines Forums. Hierfür gibt es mittlerweile recht klare Regeln, die auch gerichtlich bestätigt sind.

Der Blogger oder Forenbetreiber haftet grundsätzlich nicht für Inhalte, die seine Leser bzw. Nutzer auf der Webseite platzieren. Erst wenn er über rechtswidrige Inhalte informiert wurde und sie trotz dieser Kenntnis nicht entfernt, kann ihn eine eigene Verantwortung treffen. Für die erste Information kann der Rechteinhaber auch kein Geld verlangen, insbesondere keine Anwaltsgebühren.

Für mich ist nicht mal ansatzweise erkennbar, warum für die Pinnwand bei Facebook plötzlich andere Regeln gelten sollten. Facebook-Nutzer können Abmahnungen also schon mit dem Argument abwehren, dass nicht sie, sondern Facebook die Informationen auf der Pinnwand zur Verfügung stellt. Und selbst wenn das nicht zuträfe, kämen ihnen noch die gleichen Haftungserleichterungen zu Gute wie Bloggern oder Forenbetreibern.

Es gibt also gar keinen Grund, jetzt hektisch Pinnwände zu zensieren oder gar zu schließen – sofern Facebook dies überhaupt zulässt.