Rechtsextremer Ladendiebstahl

Ob die Gerichte die Straftat eines Rechtsextremisten auch so einordnen – es reicht NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) nicht. Er will den Täter und dessen Motiv durchleuchtet wissen: Eine Straftat, und sei es ein Ladendiebstahl, müsse dem Rechtsextremismus zugerechnet und entsprechend datenmäßig erfasst werden, wenn der Täter beispielsweise der NPD angehört.

Diese Forderung erneuerte Jäger bei einer Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen (AsJ) in Düsseldorf. Ob die Tat selbst direkt politisch motiviert war, interessiert den Minister eher weniger.

Außerdem dürfe keinem Rechtsextremisten der Besitz einer Waffe erlaubt sein. Die charakterliche Eignung spreche dagegen. Er sei mit seinen Forderungen noch nicht bei allen Kollegen der Innenministerkonferenz und beim Bundesinnenminister durchgedrungen, räumte Jäger ein.  „Aber ich bohre da dicke Bretter!“ (pbd)