Sie dürfen bleiben

Die Umbuchung kam kurz vor der Abreise in einen Kurzurlaub. Aber mein Mandant, den ich allerdings in anderen Sachen vertrete, hat sich nicht so einfach damit abgefunden, dass er in einem anderen Hotel untergebraucht werden sollte.

Aus seiner Mail an den Veranstalter:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern erhielt ich zu o.g. Reisebuchung einen Anruf:

Das gebuchte Hotel sei leider ausgebucht, man könne mir ein anderes Hotel in der Nähe anbieten, es werde eine neue Hotelbeschreibung versendet. Ich habe dazu deutlich gemacht, dass ich das Hotel vor allem wegen der (kostenlosen) und auch nachweislich vereinbarten Internet-Verbindung gebucht habe. Als Journalist bin ich darauf angewiesen.

Das angebotene Ersatz-Hotel bietet diese Leistung nicht. Schon deshalb ist dieser Wechsel inakzeptabel. Hinzu kommt, dass das Ersatz-Hotel insgesamt deutlich schlechtere Leistungen bietet, was sich schon darin zeigt, dass es bei Ihnen deutlich günstiger angeboten wird.

Für den von Ihnen angekündigte Vertragsbruch ist darüber hinaus deshalb nicht nachvollziehbar, dass das Hotel etwa über HRS für den gebuchten Reisezeitraum weiterhin  freie Kapazitäten meldet.  Dass dieses Hotel ausgebucht, ist somit ganz offensichtlich unwahr.

Ich forderte Sie deshalb auf, den Vertrag so zu halten, wie er geschlossen wurde. …

Mit freundlichen Grüßen

Die Antwort:

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Mail. Wie soeben telefonisch gesprochen, dürfen Sie im gebuchtem Hotel bleiben und bekommen dort statt einem EZ ein DZ zur Alleinbenutzung.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Kundenservice

Ein schönes Beispiel dafür, dass man nicht alles schlucken muss, was einem vorgesetzt wird. Und dass es durchaus auch ohne Anwalt geht…