Gebt die WLANs frei

Die Digitale Gesellschaft hat heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Betreiber privater WLANs von der Störerhaftung befreien soll. Wer sein WLAN offen lässt, soll künftig nicht mehr für Urheberrechtsverstöße haften, die Dritte über seinen Anschluss begehen. Die Digitale Gesellschaft weist darauf hin, dass diese Idee an sich nur eine Gleichberechtigung bedeutet. Schon heute sind kommerzielle Internetprovider wie die Telekom oder Vodafone nicht dafür verantwortlich, wenn sich Nutzer ihrer Netze rechtswidrig verhalten.

Wegen des Haftungsrisikos schotten momentan viele Nutzer ihre Funknetze ab, anstatt andere mitsurfen zu lassen. Das führt in dichter besiedelten Gebieten dazu, dass zwar oft ein Dutzend WLANs zu empfangen sind – aber alle verschlüsselt, sodass kein einziges zur Nutzung offen steht. Und all dies nur, weil die WLAN-Betreiber, anders als etwa die Anbieter von DSL-Anschlüssen, nach gegenwärtiger Rechtslage für alles haftbar gemacht werden können, was über ihre Netze geschieht.

Die Digitale Gesellschaft will diese Benachteiligung abschaffen: Warum, so fragen die Initiatoren, soll für den kleinen Mann eine wesentliche härtere Haftung gelten als für Telekom und & Co.?

Aus Sicht der Digitalen Gesellschaft ist das Teilen von Internetzugängen eine netz- und sozialpolitische Notwendigkeit: „Wer sein WLAN anderen zur Mitnutzung zur Verfügung stellt, tut etwas Gutes und sollte dafür nicht bestraft werden“, erläutert Markus Beckedahl, Vorsitzender des Vereins.

„Für Datenreisende ist diese digitale Nachbarschaftshilfe einem gereichten Glas Wasser vergleichbar. Auch kann man auf diese Art sozial Benachteiligten ermöglichen, im solidarischen Huckepackverfahren einen Internetzugang zu erhalten.“ So sieht der Hartz-IV-Regelsatz einen Zugang zum Internet bisher nämlich überhaupt nicht vor. Gerade für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern bedeute dies eine handfeste soziale Benachteiligung.

Derzeit beschäftigen sich verschiedene Bundesratsinitiativen, zum Beispiel aus Hamburg und Berlin, mit dem Thema. Einige politische Akteure scheinen das Problem der Haftung für offene WLAN-Netze also bereits erkannt zu haben.

„Ohne Internetzugang ist man bereits heute Bürger zweiter Klasse“, sagt Markus Beckedahl. „Zugang zum Internet zu haben, darf nicht vom Einkommen abhängen – dafür ist es schon viel zu wichtig, ob zur Eigeninformation, zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe oder für Verwaltungsvorgänge..”

Der professionell formulierte Gesetzentwurf  steht allen politischen Parteien gleichermaßen zur Umsetzung offen: “Copy & Paste ist hier mal ausdrücklich erwünscht”, so Beckedahl.

Gesetzentwurf