Presse kann keine Notrufe rausverlangen

Ein Journalist hat vor Gericht vergebens versucht, die Kölner Polizei zur Herausgabe von zwei Notrufen zu zwingen. Der Reporter der Bild-Zeitung wollte die Tonbandaufzeichnungen oder zumindest Abschriften von Gesprächen haben,  in denen sich das Opfer einer Gewalttat kurz vor seinem Tod an die Polizei gewandt hatte.

Das Verwaltungsgericht Köln lehnte den Eilantrag des Journalisten ab. Die Weitergabe könne die laufenden Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft gefährden. Außerdem seien die Interessen des Verstorbenen und insbesondere seiner Angehörigen zu berücksichtigen. Deren Schutz überwiege zumindest derzeit.

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 13. September 2012, Aktenzeichen 13 L 1121/12