Der Fall hatte schon strafrechtlich einigen Wirbel verursacht. Ein Vertretungslehrer in Rheinland-Pfalz hatte mehrfach Sex mit einer damals 14-jährigen Schülerin. Das Oberlandesgericht Koblenz sprach ihn vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs frei, weil durch einige Vertretungsstunden nicht das vom Gesetz geforderte “Obhutsverhältnis” bestanden habe.
Nun hatte die Sache ein zivilrechtliches Nachspiel. Vor dem Landgericht Koblenz klagte die heute 19-Jährige auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Sie forderte insgesamt 32.000 Euro, wie Spiegel online berichtet. Ihren Anspruch begründete sie damit, bleibende psychische Schäden erlitten zu haben. Unter anderem hatte das Mädchen die Schule gewechselt und nach eigenen Angaben verspätet eine Ausbildung begonnen.
Das Landgericht Koblenz verneinte die Ansprüche mit der Begründung, die damals 14-Jährige habe in die sexuelle Beziehung eingewilligt, der Lehrer habe sich demnach nicht rechtswidrig verhalten. In der Tat ist es in Deutschland durchaus möglich, dass Erwachsene mit Jugendlichen ab 14 Jahren einvernehmlichen Sex haben. Deshalb ist das Urteil konsequent, denn das Gericht hat nicht über Fragen der Moral zu entscheiden.
Allerdings könnte der Fall den Gesetzgeber aktivieren. Nach dem Bericht planen Bundesländer jedenfalls eine Verschärfung der Schulgesetze, um solche Fälle strenger disziplinarisch ahnden zu können. Ob eine Verschärfung des Strafrechts sinnvoll ist, wird man sicher unterschiedlich bewerten können. Wie übrigens auch die Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz, es habe kein Obhutsverhältnis bestanden.
Darüber wurde ja auch bereits im law blog intensiv diskutiert.