O2 will doch keine Bewegungsdaten verkaufen

Telefonkunden von O2 müssen nun doch nicht befürchten, dass ihre Bewegungsdaten verkauft werden. Der Mutterkonzern Telefonica hat die Pläne für Deutschland gestoppt. Das berichtet tagesschau.de.

Vor einigen Tagen hatte die Meldung für mächtigen Wirbel gesorgt, dass O2 mit Telefondaten seiner Kunden Geld machen will. Hierbei sollte es maßgeblich um Bewegungsdaten gehen, von denen bei der Nutzung eines Mobiltelefons natürlich jede Menge entstehen.  In einem Werbefilm wurde das Produkt so vorgestellt:

Mit Telefonica Dynamic Insights können Sie ab jetzt sehen, wohin sich Kunden bewegen, während sie sich bewegen. Sie erfahren, wo Ihre potenziellen Kunden wirklich sind, wann sie da sind – und wie oft.

“Smart Steps” ist der Name des neuen Produkts. Dass sie sozusagen “Step by Step” im Dienste der Marktforschung überwacht werden sollten, dürfte vielen O2-Kunden nicht gefallen haben. Und das trotz der Beteuerung von Telefonica, sämtliche Daten würden vor dem Verkauf anonymisiert. Wie intensiv dies geschehen sollte, wurde schon mal nicht gesagt.

Rechtlich bestünden für O2 ohnehin zunächst große Hürden, schon was den Umgang mit den eigenen Kunden angeht. So ist bereits zweifelhaft, ob Bewegungsdaten überhaupt gespeichert werden dürfen, um sie an Dritte zu verkaufen. Bewegungsdaten darf ein Unternehmen jedenfalls nach der geltenden Rechtslage nur verwenden, wenn es seine eigenen Dienste vermarkten oder konkrete Zusatzleistungen anbieten will, für die Bewegungsdaten benötigt werden. Einen Verkauf an Dritte sieht das Gesetz nicht vor, auch nicht in anonymisierter Form. Darauf weist der Kollege Jens Ferner in seinem Blog hin. 

Auch nach allgemeinn Datenschutzregeln dürfte die Aufbereitung und Verwertung solcher Daten unzulässig sein. Dazu Rechtsanwalt Thomas Stadler:

Das Datenschutzrecht ist vom Grundsatz der Datensparsamkeit geprägt. Nach dem TKG dürfen Verkehrsdaten grundsätzlich nur dann gespeichert werden, soweit und solange das für die Erbringung des Dienstes oder die Abrechnung erforderlich ist. Sobald diese Erforderlichkeit entfällt, sind die Daten unverzüglich zu löschen. Das was O2 vorhat, ist aber eine Art privater Vorratsdatenspeicherung zu dem Zweck die Daten anschließend (anonymisiert) versilbern zu können. Das ist aber kein legitimer Speicherzweck.

Eins ist überdies klar: O2-Kunden müssen sich mit der Verwendung ihrer Bewegungsdaten einverstanden erklären. Hierfür reicht nicht das Kleingedruckte, sondern das Gesetz fordert eine ausdrückliche, gesonderte und überdies schriftliche Erklärung. Auch wenn man Neukunden im Shop so was vielleicht noch unterjubeln kann, ist so ein Einverständnis bei Online-Bestellungen wirksam gar nicht zu erteilen. Dass O2 überdies einem Großteil seiner jetzigen Kunden so ein Einverständnis entlocken, ist mehr als unwahrscheinlich.

Viel eher wäre wohl eine Kündigungswelle zu erwarten. Wahrscheinlich ist es auch gerade diese Aussicht, die O2 nun einen Schritt zurückgehen lässt. Das wäre der erste echte Smart Step in dieser Sache.

Anmerkungen von Torsten Kleinz