Folgemaßnahmen

Selbst geringe Mengen krümelartiger Substanzen führen oft dazu, dass die Polizei sich gerne mal die Wohnung des Verdächtigen ansehen möchte. Ein Mandant ist darum herumgekommen. Allerdings waren die Umstände reichlich glücklich.

Denn bei der mobilen Großkontrolle, wie es sie oft an Ausfallstraßen gibt, ist wohl was schief gelaufen, wie sich aus dem Polizeibericht ergibt:

Folgemaßnahmen, wie ED-Behandlung und Durchsuchungsmaßnahmen an der Wohnanschrift sind durch weitere Kontrollmaßnahmen und Wechsel der kontrollierenden Beamten untergegangen.

Immerhin ein sympathischer Zug, wenn dies sogar noch aktenkundig gemacht wird.