Frühes Schaffen ist nun juristisch bewältigt

Das Urteil gegen den bekannten Abofallenbetreiber und Abmahner Michael B. ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf jetzt die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Osnabrück. Dort war B. zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte Firmen, Kommunen und Parteien in den Jahren 2004 und 2005 wegen angeblich unerwünscht zugesandter e-cards abgemahnt. Es ging also um eine relativ frühe Phase des Schaffens von Michael B.

Neben Michael B. saß auch der in Abmahnkreisen bekannte Anwalt Bernhard S. auf der Anklagebank. Er beteiligte sich laut Landgericht Osnabrück an B.s Betrügereien, indem er in dessen Auftrag die Abmahnungen verschickte. Beide hatten dabei wider besseres Wissen behauptet, B. habe über den Service der Abgemahnten unverlangt e-cards erhalten. Tatsächlich hatten B. und S. die e-cards selbst verschickt.

Die verlangten Abmahngebühren von jeweils 592,90 Euro teilten sich B. und S. in 38 Fällen. Außerdem klagten sie erfolgreich Vertragsstrafen ein, da viele Empfänger Unterlassungserklärungen abgegeben hatten. Alleine die CDU hat nach Angaben des Landgerichts Osnabrück 15.000 Euro als Vertragsstrafe gezahlt. Auch wegen des hohen Schadens müssen B. und S. noch gerichtliche Auflagen von 120.000 und 12.000 Euro erfüllen.

Wegen der Abofallen ist B. später vom Landgericht Frankfurt noch zu einer weiteren Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die Revision gegen dieses Urteil ist noch nicht entschieden.