Vor-Tritt für Polizeipferde

Das werden die meisten wissen: Wer im Straßenverkehr auf der Fahrbahn ein Hindernis vor sich hat, muss notfalls halten. Und dem Gegenverkehr Vorrang lassen. Wer das nicht weiß…

… sind offenbar zwei Polizeibeamte, die hoch zu Roß auf der Bockumer Straße im Düsseldorfer Stadtteil Wittlaer reiten. Da steht am Rand ein geparktes Auto, doch die Beamten besetzen links daneben lässig den Straßenraum. Und sie reiten dabei auch noch nebeneinander. Quasi im Doppelpack mit hoheitlichem Vor-Tritt.

Ein entgegenkommender Autofahrer wird von einem Beamten angeblafft, angehalten und wieder angeblafft. Er, der zu schnelle Autofahrer, müsse gefälligst Rücksicht auf die Tiere nehmen! Doch abgesehen davon, dass der Fahrer längst den Fuß vom Gaspedal genommen und gebremst hatte, gilt auch und gerade für die Polizeibeamten die Straßenverkehrsordnung.

Die schreibt vor, dass „für Reiter die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß gelten“.  Auch für berittene Polizisten, jedenfalls so lange kein dringender Einsatz vorliegt. Das war aber ersichtlich nicht der Fall. 

Und weil das so ist, bleibt die Frage: Warum gefährden die Polizeireiter auf verbotene Art und Weise ihre doch so edlen Pferde-Gefährten. Aber vielleicht werden sie demnächst ja doch mal unter lautem Wiehern abgeworfen… (pbd)