Mollaths Richter haben schlampig gearbeitet

Gustl Mollath hat einen weiteren juristischen Erfolg errungen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Verlängerung von Mollaths Zwangsunterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aus dem letzten Jahr für rechtswidrig.

Sowohl dem Landgericht Bayreuth als auch dem Oberlandesgericht Bamberg attestiert das Bundesverfassungsgericht schlampige Arbeit. Die für Mollath zuständigen Richter haben sich nach dem heute veröffentlichten Beschluss die Arbeit viel zu einfach gemacht. Das Verfassungsgericht vermisst die notwendige Aufklärung des Sachverhalts, ebenso aber eine nachvollziehbare Argumentation, warum von Mollath noch eine Gefahr ausgehen soll.

So habe der psychiatrische Sachverständige in seinem schriftlichen Gutachten Mollath eher nicht für gefährlich gehalten. Erst in der gerichtlichen Anhörung behauptete er dann, er habe “vielleicht eine etwas zu weiche Formulierung” gewählt. Wieso der Gutachter seine Ansichten wechselt, hätten die Richter nicht hinterfragt. Stattdessen seien sie seiner späteren Einschätzung, Mollath sei durchaus noch gefährlich, blind gefolgt. Hier, so das Verfassungsgericht, hätten die Richter zumindest eine eigenständige Entscheidung treffen müssen.

Außerdem hätten die angeblichen Verfehlungen Mollaths kritischer hinterfragt werden müssen. Selbst wenn der Betroffene seine Frau tatsächlich misshandelt haben sollte, habe es sich jedenfalls um Beziehungstaten gehandelt. Derartige Delikte sprächen eben eher nicht für eine allgemeine Gefährlichkeit. Dass Mollath mittlerweile geschieden sei und auch während seiner Einweisung nicht gewalttätig geworden sei, hätte bei der Gefahrenprognose berücksichtig werden müssen.

Im Ergebnis klingt das so, als hätten sich Mollaths Richter nicht mal ansatzweise mit Mollaths Fall auseinandergesetzt. Schon das ist beunruhigend genug. Hier geht es nämlich nicht um eine Fahrerflucht oder eine zu Unrecht angeordnete Durchsuchung. Sondern um das dauerhafte Wegsperren eines Menschen. Wenn die Justiz sich sagen lassen muss, hier nicht einmal Mindeststandards zu erfüllen, macht das schlichtweg Angst.

Beschluss vom 26. August 2013