Ein Leser berichtet, er sei auf der Autobahn von der Polizei durchsucht worden. Die Beamten seien etwas frustriert gewesen, weil sie rein gar nichts bei ihm fanden. Führerschein und Zulassung waren auch in Ordnung, sogar das Warndreieck befand sich an Ort und Stelle.
Trotzdem hat man nach seinen Angaben zehn Euro von ihm kassiert. Der Leser konnte nämlich seinen Personalausweis nicht vorzeigen, der lag bei ihm zu Hause.
Wenn das stimmt, hätte es der Betroffene wohl besser darauf ankommen lassen sollen. Die Beamten legten ihm einen Verstoß gegen die Ausweispflicht zur Last. Doch den er hat er gar nicht begangen.
Wie jeder Deutsche über 16 Jahren muss man zwar einen Personalausweis oder Pass besitzen. Es steht aber nirgends, dass man das Dokument auch bei sich führen muss. Vielmehr reicht es völlig, den Ausweis “auf Verlangen” vorzeigen zu können. Was durchaus auch beinhaltet, dass man den Ausweis halt später vorzeigt.
Oder sich, wenn’s denn gewünscht wird, von der Polizei nach Hause fahren oder begleiten lässt, um der Vorzeigepflicht zu genügen. In die Wohnung lassen muss man die Beamten deswegen aber nicht.
Der Leser kann sich jetzt nur noch über die Verwarnung beschweren. Sein Geld wird er eher nicht wieder bekommen, aber interessant wäre es schon, ob die Polizisten in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Chef tatsächlich auf dem Vorwurf beharren.