Ein Siegel für „Top-Anwälte“

Vor einiger Zeit erhielten Anwaltskollegen erfreuliche Post. Der „Focus“ gratulierte ihnen. Zur Aufnahme in eine Liste „Deutschlands Top-Anwälte“, die dann auch gleich als Gundlage eines Sonderhefts der Reihe „Focus Spezial“ diente.

Schon seinerzeit ließen die beehrten Kollegen trotz ihrer Begeisterung durchblicken, dass es einen kleinen Wermutstropfen gibt. Der Focus habe die Gewinnbenachrichtigung nämlich mit dem – in diesem Kontext eher undezenten Hinweis – verbunden, es gebe die Möglichkeit reichweitenstarker Anzeigen in Focus-Medien.

Ich weiß nicht, was diese Reklame gekostet hätte. Ganz billig dürfte sie aber nicht gewesen sein. Denn es spricht einiges dafür, dass der Focus mit seinen Prädikaten nicht nur die Leser informieren, sondern ordentlich Kasse machen möchte. Nun erhielten die ausgezeichneten Anwälte erneut ein Angebot des Focus. Das lautet so:

Exklusives Angebot – Siegel

Herzlichen Glückwunsch! Sie zählen zu Deutschlands Top-Privatanwälten und haben es auf die FOCUS-SPEZIAL Anwaltsliste 2013 geschafft. Alle Privatanwälte, die den deutschlandweiten FOCUS-Vergleich erfolgreich bestanden haben, erhalten je nach Kategorie die Auszeichnung TOP Rechtsanwalt „Fachbereich”*.

Unser Angebot für Sie: Nutzen Sie das FOCUS-Siegel* für Ihre Kommunikation, z. B. für den Einsatz auf Werbemitteln oder Geschäftspapieren, und kommunizieren Sie so Ihren Erfolg deutlich nach außen. Sie heben sich damit klar vom Wettbewerb ab und schaffen Vertrauen und Sicherheit.

Tja, und was soll das Nutzungsrecht für das Emblem kosten? 7.500 Euro. Zuzüglich Umsatzsteuer. Pro Jahr. Das ist zweifellos ein stolzer Preis. Sogar etwas mehr als der Betrag, den die Stiftung Warentest Firmen für die Verwendung des „test“-Siegels in einem vergleichbaren Rahmen berechnet (Mustervertrag).

Der Kollege Detlef Burhoff hat das Focus-Schreiben online gestellt.