Gegen Ausgrenzung

Die Lüneburger Straffälligen- und Bewährungshilfe hat die Kampagne „draußen“ ins Leben gerufen. Damit möchte der Verein gegen Vorurteile wirken, denen Menschen nach Verbüßung einer Haftstrafe begegnen.

Die Kampagne soll „auf die Verbesserung des gesellschaftlichen Empfangsraum, der Integrationschancen, der gesellschaftlichen Teilhabe und des gesellschaftlichen Klimas für Haftentlassene“ hinwirken. „Sie will dazu ermutigen mit Betroffenen zu reden, nicht über sie.“

Unter anderem haben die Aktiven ein Video produziert:

Hier geht’s zur „draußen“-Seite.

Farbige Wände können teuer werden

Wer eine neutral gestrichene Wohnung gemietet hat, darf sie nicht mit einem bunten Anstrich zurückgeben. Der Bundesgerichtshof verurteilte jetzt die Mieter einer Doppelhaushälfte zum Schadensersatz. Die Mieter hatten Wände in kräftigen Farben (rot, gelb, blau) gestrichen.

Die Mieter hatten sich bei Auszug geweigert, die farbigen Wände neu zu streichen. Das ließ die Vermieterin von Malern erledigen. Die Kosten von 3.648,82 Euro verlangte sie von den Mietern zurück. Vor Gericht war die Vermieterin in letzter Instanz erfolgreich, denn nach Auffassung des Bundesgerichtshofs muss sie keine farbigen Wände akzeptieren.

Zur Begründung weisen die Richter in ihrer heute verkündeten Entscheidung darauf hin, viele Mieter würden solche kräftigen Farben nicht akzeptieren. Die Farbgebung mache eine Neuvermietung deshalb praktisch unmöglich. Das müsse die Vermieterin nicht hinnehmen (Aktenzeichen VIII ZR 416/12).

Anwaltskalender 2014 zu gewinnen

Eigentlich brauche ich um die Aktion nicht viele Worte zu machen. Wie jedes Jahr verlost das law blog den Anwaltskalender des Düsseldorfer Karikaturisten wulkan. Praktischerweie den für das Jahr 2014. Der Kalender enthält zwölf witzige Motive aus dem Juristenalltag. Insgesamt gibt es zehn Kalender zu gewinnen. Fünf stiftet das law blog, weitere fünf wirft der Karikaturist in den Pott.

Juni verkleinert

Es ist denkbar einfach, einen Kalender zu gewinnen. Bitte einen Kommentar zu diesem Beitrag schreiben. Der Kommentar darf, muss aber nicht originell sein. Wichtig ist allerdings, eine gültige E-Mail-Adresse zu hinterlassen. Die Gewinner werden ausschließlich über die angegebene E-Mail-Adresse informiert. Sie erhalten den Kalender rechtzeitig vor Weihnachten ins Haus. Möglich ist auch der Versand an eine andere Adresse, zum Beispiel als Geschenk. Kommentare bis zum 11. November 2013 machen bei der Verlosung mit.

RAK2014 1. JANUAR - resize

Wer sich nicht auf sein Glück verlassen möchte oder gar mehrere Kalender haben möchte, kann diese auch kaufen. Es gibt den Kalender nur im Direktvertrieb bei wulkan. E-Mail: wulkan@arcor.de. Telefon: 0172 200 35 70. Der Kalender kostet 20,95 Euro zuzüglich 5,80 Euro Versandpauschale. Der Kalender ist auf hochwertigem Papier gedruckt und mit einer Spiralbindung versehen.

Allen Teilnehmern viel Glück.

Facebook-„Reklame“ geht nach hinten los

Wer auf Facebook dem eigenen Arbeitgeber werbetechnisch Schützenhilfe leistet, kann auch mit Zitronen handeln. Jedenfalls dürfte der Chef eines Autohauses zumindest nachträglich nicht sonderlich begeistert darüber sein, dass einer seiner Verkäufer auf Facebook fleißig die Werbetrommel rührte.

Auf seinem privaten Facebook-Account hatte der Autoverkäufer die Verkaufsaktion so angepriesen:

Hallo zusammen,

„Einmaliges Glück“, so heißt unsere neue Aktion bei … Auto.
Ab dem 02.07. erhält Ihr auf ausgewählte NEUWAGEN 18% NACHLASS (auf UPE)!!! Sowie auf TAGESZULASSUNGEN 24% NACHLASS (auf UPE)!!!
Angeboten werden Up, Polo, Golf, Golf Cabrio, Tiguan, Touran, Sharan, CC und Touareg (also für jeden was dabei).
Beispiel: Scirocco, 2.0l TDI, 170PS UPE:40.930,00€ jetzt nur 31.000,00€ !!!

(Foto des Scirocco)

… Bei Fragen stehe ich auch gerne unter der Telefonnummer … zur Verfügung.

Dagegen klagte die Wettbewerbszentrale – und zwar gegen das Autohaus selbst. Die Firma aus Baden-Württemberg wehrte sich mit dem Argument, gar nichts von der Facebook-Erwähnung gewusst zu haben. Die Freiburger Richter ließen das nicht gelten. Sie verweisen auf eine Regelung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Danach muss sich jedes Unternehmen Handlungen von Mitarbeitern grundsätzlich zurechnen lassen, wenn es davon profitiert. Damit, so das Gericht, solle verhindert werden, dass sich Firmen hinter ihren Angestellten verstecken.

Das Gericht bejahte auch diverse Wettbewerbsverstöße durch den Angestellten. So habe er nicht auf den Spritverbrauch und die CO-Emissionen des konkret erwähnten Scirocco hingewiesen, außerdem die Leistung in PS angegeben. Das alles sei unzulässig.

Wichtig an dem Urteil ist, dass der Arbeitgeber für Dinge in die Haftung genommen werden kann, die ein Angestellter auf eigene Faust im privaten Umfeld tut. Gerade solche Schleichwerbung auf Facebook kann also teuer werden. Wettbewerbshüter und Konkurrenz werden künftig sicher verstärkt die Augen aufhalten.

Beschluss des LG Freiburg

Das arme Pony

Wer sich als Jäger vor der Abgabe eines Schusses nicht über das Tier vergewissert hat, das er schießen will, ist waffenrechtlich unzuverlässig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Der betroffene Jäger hatte bei der Jagd im August 2012 ein Islandpony mit einem Wildschwein verwechselt und das Pony getötet. Daraufhin widerrief die Waffenbehörde seine waffen- und munitionsrechtliche Erlaubnis. Der Antragsteller hat dagegen eingewandt, ein einziger Fehlschuss könne die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht in Frage stellen; zudem sei es bereits dunkel gewesen. Schließlich berief sich der Jäger darauf, das wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitete Strafverfahren sei eingestellt worden.

Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Waffenbehörde. Es fehle an der Zuverlässigkeit des Antragstellers, da Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass er Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwende. Es gehöre zu den elementaren Verhaltensregeln bei der Jagd, dass der Jäger einen Schuss auf Wild nur dann abgeben dürfe, wenn er sich über das Ziel vergewissert habe.

Bevor er den Abzug drückt, müsse der Jäger das Tier nach seiner Art, eventuell auch nach Alter, Geschlecht und Körperzustand bestimmen. Ansonsten verbiete jede noch so geringe Unsicherheit und Unwägbarkeit den Schuss. Dem Jäger sei überdies bekannt gewesen, dass in  der Nähe seines Jagdreviers ein Ponyhof liegt. Auf schlechte Sicht könne sich der Mann auch nicht berufen; in diesem Fall hätte er gar nicht schießen dürfen (Aktenzeichen VG 1 L 251.13).

Diese Überlastung aber auch

Polizei und Justiz beklagen laut Personalnot und Überlastung. Dabei ist das nicht alles fremdverschuldet. Denn es gibt einen unübersehbaren Hang zur Selbstbeschäftigung. Das geht einher mit einer gewissen Unfähigkeit, Prioritäten zu setzen. Natürlich darf sich Strafverfolgung nicht vorrangig an finanziellen Überlegungen orientieren. Aber es ist nicht verboten, im Bereich des von der Strafprozessordnung vrgegebenen Rahmens auch mal zu fragen, ob der Aufwand sich wirklich lohnt.

So zum Beispiel in einem geradezu alltäglichen Fall. Der beschäftigt schon lange Kriminalkommissare, Staatsanwälte, Richter – und auch mich.

Die Polizei hatte eine Frau in ziemlich desolatem Zustand nahe eines stadtbekannten Drogenumschlagplatzes kontrolliert und etwas Kokain gefunden. Zuerst wollte sie erst nicht sagen, woher sie die winzige Menge hatte. Nach Belehrung über das schöne Instrument des gesetzlich vorgesehenen Strafrabatts erklärte sie allerdings, sie habe den Stoff von einem Mann bekommen, der sich ab und zu im Milieu sehen lässt. Die Personenbeschreibung passte auf meinen Mandanten. Muss sie aber nicht.

So weit, so gut. Die Frau erzählte das im lockeren Gespräch“ mit den Polizisten, heißt es in den Unterlagen. Aber schon nach wenigen Minuten wollte sie nichts weiter sagen. Sie wehrte sich auch gegen eine förmliche Vernehmung und war auch nicht bereit, irgendwas zu unterschreiben.

Das hinderte die Polizei aber nicht, umfangreich zu ermitteln. Polizisten fragten in der Folgezeit etliche Frauen, mit denen mein Mandant möglicherweise auch Kontakt gehabt haben könnte. Einige kannten ihn sogar. Sie erzählten, mein Mandant sei ein ganz netter Kerl. So ein bürgerlicher Typ, mit normalem Job. Überdies bezahle er ihre Dienstleistungen gut. Etwa mit Drogen? Nein, mit Geld, sagten alle Zeuginnen übereinstimmend. Mit Drogen habe der Betreffende nun wirklich nichts zu tun.

Die zuständige Staatsanwältin hätte die Sache spätestens hier einstellen können. Es gab keine ausreichenden Beweise. Selbst wenn die zuerst kontrollierte Frau – wider Erwarten – meinen Mandanten vor Gericht belastet hätte, wäre das für eine Verurteilung nicht genug gewesen. Aussagen, die mit Blick auf einen Strafrabatt gemacht werden, müssen nämlich immer mit großer Skepsis betrachtet werden.

Insbesondere braucht man – nach Auffassung des Bundesgerichtshofs – bei „Aussage gegen Aussage“ immer weitere Indizien. Die aber lagen gerade nicht vor. Nichts bewies, dass das Kokain von meinem Mandanten stammte. Im Gegenteil. Alle anderen Zeuginnen hatten ja gerade bestätigt, mein Mandant bezahle nicht mit Drogen.

Aber stattdessen erhebt die Staatsanwältin eine Anklage. Es kommt natürlich, wie es kommen muss. Die Zeugin taucht nicht auf. Beim ersten Gerichtstermin nicht, und auch nicht beim zweiten. Zu dem zweiten Versuch war die Polizei sogar losgezogen, um die Frau vorher einzukassieren, damit sie dann zwangsweise vorgeführt werden kann.

Selbst wenn das gelungen wäre, hätte die Ausage, wie schon gesagt, nicht für eine
Verurteilung gereicht. Aber immerhin kam es jetzt zu einer Einstellung des Verfahrens. Und zwar mit Blick darauf, dass die Polizei noch immer damit beschäftigt ist, schier unermüdlich auch die x-te Frau zu ermitteln und zu vernehmen, mit der mein Mandant möglicherweise mal zu tun gehabt haben könnte.

Juristisch ist der Kniff mit der Einstellung zwar fragwürdig. Aber der Betroffene kann sich nicht dagegen wehren, denn ein Beschwerderecht ist in diesem Fall nicht vorgesehen. Immerhin geht die Geschichte nicht in die dritte Runde. Ich bin gespannt, wie viele Zeuginnen die Polizei jetzt noch vernehmen will, statt mal zu überlegen, ob ich sich die erste Frau nicht schlicht und einfach vertan hat. Immerhin, so steht es auch im Polizeibericht, stand sie bei ihrer Vernehmung unter Drogeneinfluss.

An solche Fälle darf man auch ruhig mal denken, wenn lautstark Personalnot und Überlastung beklagt werden.