Gericht: Massenabmahnung ist missbräuchlich

Das Oberlandesgericht Nürnberg weist eine Firma in die Schranken, die mit Massenabmahnungen schnelle Kasse machen wollte. Insgesamt hatte das Unternehmen 199 Firmen wegen Fehlern im Impressum abgemahnt. Ein klarer Rechtsmissbrauch, urteilten die Richter jetzt.

Von jedem Abgemahnten verlangte das Unternehmen 265,70 Euro. Dabei stand die Gesamtforderung von knapp 50.000 Euro in einem offensichtlichen Missverhältnis zu den Geschäftsumsätzen der Firma.

Ohnehin erst vor kurzem gegründet, hatte die Firma lediglich Nettoerlöse von 41.000 Euro erzielt. Alleine das Prozesskostenrisiko der Abmahnungen betrug rund 250.000 Euro, rechnen die Richter vor. Schon dieses Missverhältnis spreche dafür, dass es tatsächlich gar nicht um die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen gegangen ist, sondern nur ums Geld.

Überdies, so die Richter, handele es sich bei Fehlern im Impressum um Bagatellverstöße. Es sei nicht einmal ansatzweise ersichtlich, wie hierdurch das Geschäft der Firma beeinträchtigt gewesen sein könnte.

Für das Unternehmen könnte sich die Abmahnidee zum finanziellen Albtraum entwickeln. Geklagt und gewonnen hat in diesem Prozess zwar nur ein Abgemahnter. Andere haben jetzt aber auch gute Chancen, gezahltes Geld zurückzufordern (Link zum Urteil).