Heute mal wieder was aus der Leserpost. Es geht um die Praxis vieler Sportstudios, ihren Kunden die Kündigung schwer zu machen. Pascal W. hat folgende Erfahrung gemacht:
„Ich habe eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio der Fitness First GmbH abgeschlossen, die Filialen in ganz Deutschland betreibt. Die Mitgliedschaft kündigte ich per Fax – mit meiner Unterschrift. Nun erhielt ich per E-Mail ein Schreiben mit u. a. folgendem Inhalt:
Sofern in diesem Schreiben eine etwaige Kündigung erklärt wird – dies wurde nicht geprüft -, so kann diese nicht bearbeitet werden, da die vertraglich vereinbarte Schriftform nicht eingehalten wurde.
Die Firma bezieht sich auf ihre AGB, welche auszugsweise lauten:
Bitte geben Sie Ihre schriftliche Kündigung in Ihrem Club ab. Unter „schriftlich“ im Sinne dieser Ziffer ist eine schriftliche, handschriftlich unterzeichnete Erklärung einer Partei zu verstehen.
Ich bin hier drüber extrem verärgert. Insbesondere, da der Club Mitgliedschaften abschließt, indem auf einem digitalen Trackpad unterschrieben wird und mir die Ablehnung der Kündigung per E-Mail mit eingescannter Unterschrift zugestellt wurde.“
Für mich klingt das nicht so, als müsste sich der Leser diesen Regeln beugen. Grundsätzlich kann zwar auch in Verträgen Schriftform vereinbart werden. Aber hierfür gibt es eine wichtige Grenze. Die „telekommunikative Übermittlung“ (= Fax) kann normalerweise nicht ausgeschlossen werden (§ 127 Abs. 2 BGB). Jedenfalls nicht ohne triftige Gründe, aber die sind hier nicht mal ansatzweise ersichtlich.
Den Satz „Bitte geben Sie Ihre schriftliche Kündigung in Ihrem Club ab“ wird der normale Leser weniger als Bitte denn als Verpflichtung verstehen. Was die Wirksamkeit der Klausel insgesamt nicht unbedingt fördert. Denn für eine schriftliche Kündigung – per Fax oder Post – dürfen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine zusätzlichen Hürden aufgestellt werden. Was natürlich schon der Fall ist, wenn sich der Kunde auch noch persönlich zum Studio zu begeben hat und sich im Zweifel auf eine Diskussion mit dem Personal einlassen muss.