Wurde bei Edathy zu früh durchsucht?

Die Hausdurchsuchung beim früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy war möglicherweise illegal. Edathys Anwalt hat laut Spiegel online einen zeitlichen Ablauf der Ereignisse vorgelegt, aus dem sich nach seinen Angaben ergibt: Edathys Immunität wurde missachtet.

Das wäre eine weitere Peinlichkeit für die Hannoveraner Staatsanwaltschaft in einem Verfahren, das an Peinlichkeiten schon reich genug ist.

Dazu gehören insbesondere die fragwürdige Pressekonferenz, in welcher der Fall ohne jede Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten ausgebreitet wurde. Erst vor Tagen sind dann vertrauliche Daten aus einem Ermittlungsbericht an die Öffentlichkeit gelangt, der Edathy belasten soll.

Nun stellt sich Edathy auf den Standpunkt, er sei am Tag der Hausdurchsuchung, dem 10. Februar 2014, noch Abgeordneter gewesen. Seinen Mandatsverzicht hatte er zwar am 7. Februar erklärt. Allerdings wird dieser Verzicht wohl erst nach einer Bestätigung durch den Bundestagspräsidenten wirksam.

Diese Bestätigung erfolgte just am 10. Februar, als bei Edathy durchsucht wurde. Bis zum Ablauf dieses Tages, so Edathys Anwalt, sei sein Mandant Abgeordneter mit allen Rechten und Pflichten gewesen – und gegen einen Abgeordneten dürfen strafprozessuale Maßnahmen nur nach Aufhebung seiner Immunität erfolgen. Edathys Immunität wurde aber nie aufgehoben.

Es wäre schon ein dickes Ding, sollte die Staatsanwaltschaft Hannover nicht mal in der Lage sein, die Voraussetzungen eines Eingreifens vorab korrekt zu prüfen. Das könnte insgesamt sogar die Frage aufwerfen, ob das Ergebnis der Hausdurchsuchung sowie eventuell andere Erkenntnisse vor dem 11. Februar überhaupt verwertbar sind.

Auch wenn Gerichte eher zögerlich bei Verwertungsverboten sind, ginge es doch um die wesentlichen Rechte eines Volksvertreters. Kaltlächelnd darüber hinwegzusehen, dürfte jedenfalls nicht ganz einfach sein.

Update: Die Staatsanwaltschaft Hannover verweist in einer Stellungnahme darauf, Edathy habe seinen Mandatsverzicht schon Tage vorher auf Facebook gepostet. Auch habe Edathys Anwalt mitgeteilt, dieser habe alle seine Ämter niedergelegt.

Wörtlich: „Aus dem Grunde sind wir davon ausgegangen und durften davon ausgehen, dass das tatsächlich so war.“

Daraus wird zumindest ersichtlich, dass die Staatsanwaltschaft offenbar das juristische Problem nicht gesehen hat. Oder sie ging davon aus, dass alles schon o.k. ist, wenn es auf Facebook steht.

Dementsprechend heißt es in der Erklärung auch, man werde aber selbstverständlich jetzt schauen, ob an den Vorwürfen was dran ist.