Erkenn den Hacker

Die groß promotete neue ARD-Sendung „Quizduell“ startete gestern nicht wie vorgesehen. Eigentlich sollte jeder Zuschauer, der über die ARD-Quizduell-App online war, an dem Ratespiel teilnehmen können. Das scheiterte jedoch – laut ARD an einem Hackerangriff.

Noch ist allerdings unklar, ob tatsächlich ein gezielter Angriff die EDV der ARD in die Knie zwang. Oder das schlichte Unvermögen, so eine Aktion zu handlen. Die ARD hatte damit geworben, es seien weltweit 15.000 Server für die Fernsehsendung im Einsatz. Das muss man in der Tat erst mal hinkriegen.

Der Moderator nahm die mögliche Hackerattacke nach außen hin gelassen. Pilawa forderte die Verantwortlichen auf, in der nächsten Sendung ins Studio zu kommen. Wörtlich sagte Pilawa:
„Egal, wer es ist, egal, wo er sitzt: Chapeau.“ Seine Einladung ins Studio begründete Pilawa mit den Worten: „Ich will einfach wissen, wer so genial unterwegs ist.“

Das klingt natürlich attraktiv. Immerhin wäre die Sendung ein interessantes Forum für alle, die der Welt was mitzuteilen haben. Oder auch nichts, was ja auch lustig sein kann.

Ich bin heute morgen schon mehrfach gefragt worden, ob die Betreffenden denn jetzt so einfach ins Studio marschieren sollten. Ich würde es nicht empfehlen, zumindest nicht ohne juristische Absicherung. Das hat folgende Gründe:

1. Die ARD kann natürlich auf einen Strafantrag verzichten. Das hat normalerweise zur Folge, dass kein Ermittlungsverfahren durchgeführt wird.

Normalerweise.

Auch wenn es nicht sehr wahrscheinlich ist, kann die Staatsanwaltschaft aber auch von sich aus tätig werden, wenn es – wie hier – vorrangig um das „Ausspähen von Daten“, das „Abfangen von Daten“ und „Computersabotage“ geht. Hierzu müssten die Strafverfolger nur ein „besonders öffentliches Interesse“ an der Strafverfolgung bejahen.

Das müssen sie nicht, können sie aber. Wird das besondere öffentliche Interesse bejaht, spielt es keine Rolle mehr, ob die ARD auf eine Bestrafung Wert legt oder nicht.

2. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, dass die ARD Schadensersatzansprüche geltend macht. Oder die Produktionsfirma der Sendung. Oder die Leute hinter Quizduell.

Auf solche Ansprüche kann man als Geschädigter natürlich rechtswirksam verzichten. Die Erklärung Pilawas, der wohl freier Mitarbeiter der ARD ist, reicht dafür logischerweise nicht. Das müssen schon die Vertretungsberechtigten machen, also Leute mit sogenannter Vertretungsmacht. Das sind Vorstände, Geschäftsführer, Prokuristen etc.

Ohne eine entsprechende Zusage ist es also riskant, sich zu outen. Unabhängig davon gehe ich aber davon aus, dass die ARD-Server schon unter einer anderen Attacke leiden. Den Bekennermails von Trittbrettfahrern.

Der Redaktion Pilawa wird sich also ohnehin die Frage stellen, wer den Hack tatsächlich durchgezogen hat und eine Einladung ins Studio verdient. Wahrscheinlich können nur ausgewiesene Experten die Trittbrettfahrer aussortieren. Das wäre dann ein Fall für den Chaos Computer Club. Und vielleicht sogar ein eigenes Showformat.