Bei einer Neonazi-Demonstration in München wurde die Paulchen-Panther-Melodie gespielt. Mit diesen Tönen war auch ein Video des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) unterlegt, dem zehn Morde zur Last gelegt werden. Das Oberlandesgericht München musste jetzt prüfen, ob sich der Veranstalter wegen Billigung von Straftaten zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Das Oberlandesgericht verneinte dies, wie zuvor auch schon das Amtsgericht München. Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, war das Gericht der Meinung, die vorliegenden Beweise reichten nicht aus.
Man dürfe die Melodie nicht isoliert betrachten, befand das Gericht. Eine maßgebliche Rolle spielte wohl, dass der angeklagte Versammlungsleiter sich in einer Rede ausdrücklich von den Morden distanziert hatte. Damit sah sich das Gericht außerstande, der Melodie alleine die Bedeutung beizumessen, wie es die Anklage getan hatte.