EHEC-Warnung war berechtigt

Im Jahr 2011 sorgte der EHEC-Erreger für gedämpfte Freude beim Essen. Zahlreiche Menschen waren in ganz Deutschland schwer erkrankt. Es gab sogar Todesfälle. Längere Zeit wurde über die Ursachen der schweren Durchfallerkrankung gerätselt. Nun musste das Landgericht Braunschweig die Altlasten des Falles aufarbeiten.

Ein Hersteller von Sprossen hatte den Staat auf Schadensersatz in Höhe von einer Million Euro verklagt, weil er durch die EHEC-Warnung des Bundesamtes für Verbraucherschutz riesige Umsatzausfälle erlitten habe. Die Behörde hatte damals ausdrücklich vor den Sprossen gewarnt, obwohl nach Auffassung der Firma gar keine ausreichenden Beweise vorlagen.

Laut den Richtern muss aber der Zusammenhang zwischen Produkt und Erkrankung nicht hundertprozentig feststehen. Es genüge eine hinreichende Wahrscheinlichkeit. Je höher die erkennbaren Risiken seien, desto eher dürfe auch gewarnt werden. Das Bundesamt habe diese Entscheidung korrekt getroffen.

Ob die Sprossen tatsächlich die (alleinige) Ursache für die Epedemie waren, ist bis heute umstritten. (Aktenzeichen 7 O 372/12).