Dem Klassenkampf von unten sind juristische Grenzen gesetzt. So wollte eine Krankenhauspatientin es jetzt durchsetzen, auf Kosten ihrer gesetzlichen Krankenversicherung in der Klinik ein Einzelzimmer zu bekommen. Ihre Begründung: Meine Mitpatientin schnarcht.
Das Sozialgericht Detmold beschäftigt sich in seinem Urteil eingehend mit dem Problem, wollte der Frau aber am Ende nicht helfen. Nach Auffassung des Gerichts stellt die gesetzliche Krankenversicherung lediglich eine „Grundversorgung“ sicher. Wenn ein anderer Patient schnarche, sei das eine eher als „geringgradig anzusehende Ruhestörung“. So was müsse ebenso ausgehalten werden wie etwas umfassendere Angehörigenbesuche.
Tiefgründig merkt das Gericht außerdem an:
Es mag zwar sein, dass aufgrund der zunehmenden Individualisierung der Gesellschaft die stationäre Behandlung in Mehrbettzimmern als Folge eines durch allgemeinen Wohlstand entstandenen Anspruchsdenkens zunehmend nicht gewünscht wird.
Es ist allerdings keinesfalls Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, einer solchen Entwicklung Rechnung zu tragen, indem sie Leistungen zur Verfügung stellt, die sich als unwirtschaftlich darstellen, auch wenn sie dem Genesungsprozess durch einen ungestörten Klinikaufenthalt in Einzelfällen zuträglich sein mögen.
Die 74-jährige Patientin bleibt auf den Zusatzkosten fürs Einzelzimmer sitzen. Das waren 1.044,48 Euro (Aktenzeichen S 5 KR 138/12).
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