Rückzahlung? Sonst noch was?

Mein Mandant weigerte sich, zu einer Zeugenvernehmung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen. Deshalb verhängte die Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen ihn ein Ordnungsgeld. 150 Euro. Zahlbar sofort. Aus bestimmten Gründen war der Beschluss unrechtmäßig. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hob das Ordnungsgeld deshalb auf. Das war im Dezember 2013. An sich hätte mein Mandant das bereits bezahlte Ordnungsgeld wiederkriegen müssen. An sich…

Denn so einfach scheint das alles nicht zu sein. Ich hatte dem Mandanten noch geraten, doch erst mal abzuwarten. Sobald der Beschluss bei der Amtsanwaltschaft vorliege, was sicher eine Woche oder so dauern könne, werde man die Entscheidung des Richters auch zur Kenntnis nehmen. Und das Geld dorthin zurücküberweisen, wo es her kam. Auf das Konto meines Mandanten.

Aber es kam kein Geld. Auf schüchterne Anfrage hin erhielt mein Mandant zur Antwort, so eine Rückzahlung erfolge nicht automatisch. Vielmehr müsse der Empfänger erst mal seine Bankverbindung angeben. Es sei nämlich nicht möglich, das Geld einfach so an den Einzahler zu erstatten. Warum auch immer. Seine Bankverbindung einfach so telefonisch angeben, das durfte mein Mandant aber nicht. Man schicke einen Brief, hieß es.

Wieso die Behörde das nicht gleich von sich aus gemacht hat? Immerhin sitzt man dort auf Geld, das einem nicht gehört. Wir werden es wohl nie erfahren. Immerhin ging das Schreiben dann Mitte März 2014 bei meinem Mandanten ein. Aber natürlich auch erst, nachdem ich noch mal schriftlich eine Frist gesetzt hatte. Mein Mandant trug dann jedenfalls brav seine Bankverbindung in das Formular ein und schickte es sofort zurück.

Mittlerweile sind weitere zehn Wochen ins Land gegangen. Das Geld ist immer noch nicht da. Heute wollte ich mal nachfragen, ob und wann mit der Erstattung zu rechnen ist. Drei Mal klingelte auf der betreffenden Geschäftsstelle das Telefon. Drei Mal drückte mich jemand weg.

Unter der Rufnummer der Zentrale erfuhr ich, die Amtsanwaltschaft ziehe um. „Das kann bis zu zwei Wochen dauern. Vielleicht auch länger“, erfuhr ich. „Rufen Sie am besten danach noch mal an.“

Nein, keine Sorge. Ich schicke einen Brief, unter anderem mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde und einer aktualisierten Aufstellung der Verzugszinsen. Ich überlege sogar, ob ich – ganz unjuristisch und nur zur Frustbewältigung – mal das Wort Unterschlagung fallen lasse. Irgendwo hört es ja dann doch mal auf.