Die Frist vor der Frist

Beim Finanzamt Münster quoll am Wochenende der Briefkasten über. An eine außerplanmäßige Leerung dachte man bei der Behörde nicht – obwohl der 31. Mai (in diesem Jahr ein Samstag) Termin für die Abgabe der Einkommenssteuerklärung 2013 war.

Die Westfälischen Nachrichten beschreiben das gelinde Chaos:

Die ersten Umschläge liegen auf dem Boden, einige stecken in einer Tüte, die irgendjemand an die Tür des Finanzamtes gehängt hat. Ein paar weniger dicke Erklärungen wurden unter der Tür hindurch ins Gebäude geschoben.

Immerhin hat sich das Finanzamt entschuldigt. Allerdings scheint das nicht zu gehen, ohne die eigentliche Schuld doch wieder den Bürgern zuzuschieben.

Der Leiter der Behörde mokierte sich jedenfalls darüber, dass Bürger sich erdreisten, gesetzliche Fristen auch zu nutzen. „Die Betroffenen hätten ihre Erklärungen früher abgeben können“, zitiert die Zeitung den Chef des Finanzamtes. Man müsse ja nicht jede Frist ausschöpfen.

Welche Frist vor der Frist hält der Beamte denn für angezeigt? Das ist leider nicht überliefert.

RA Detlef Burhoff zum gleichen Thema