Keine weitergehenden Erkenntnisse

Haha, mal wieder eine grandios witzige Meldung im Postillon. Diesmal zum Thema NSA:

Die Vorerhebungen wegen der möglichen massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung in Deutschland durch britische und US-amerikanische Geheimdienste haben hingegen bislang keine zureichenden Tatsachen für konkrete, mit den Mitteln des Strafrechts verfolgbare Straftaten erbracht.

Auch aus den knapp 2000 Strafanzeigen ergeben sich keine weitergehenden Erkenntnisse. Bei dieser Sachlage ist die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gesetzlich nicht zulässig.

Die Prüfungen des Generalbundesanwalts sind damit allerdings nicht abgeschlossen. Er wird die Erkenntnisse, die durch die Ermittlungen wegen des Verdachts der Ausspähung eines Mobiltelefons der Bundeskanzlerin erlangt werden, auf ihre mögliche Auswirkung für die strafrechtliche Bewertung der in Rede stehenden massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland auswerten und sonstigen neuen Hinweisen nachgehen.

Das kann die Wirklichkeit nicht schlagen.