Das Urteil gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff ist rechtskräftig. Eigentlich sollte man sagen, das Urteil zu Gunsten des früheren Präsidenten Christian Wulff ist rechtskräftig. Wulff war angeklagt, er habe sich zu seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident bei einem Besuch rund ums Münchner Oktoberfest Vorteile im Wert von 753,90 Euro gewähren lassen. Wulff wurde vom Landgericht Hannover freigesprochen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Hannover für die Rechtskraft des Urteils gesorgt. Sie zog ihre Revision gegen den Freispruch zurück.
Die Anklagebehörde bestätigte, sie habe nun nach eingehender Prüfung des 76-seitigen Urteils keine ausreichenden Fehler gefunden, die das Urteil anfechtbar machen. Optisch wirkt der Zeitpunkt der Entscheidung fast etwas wie eine Wiedergutmachung gegenüber Wulff. Hat dieser doch erst am Dienstag sein neues Buch Ganz oben Ganz unten vorgestellt, in dem er die für ihn katastrophalen Auswirkungen der Ermittlungen gegen ihn schildert. Immerhin verlor Wulff darüber sein Amt als Bundespräsident.
Allerdings dürfte es sich beim Zeitpunkt nicht unbedingt um versteckte Schützenhilfe leisten. Vielmehr lief die gesetzliche Revisionsbegründungsfrist in der Nacht auf Freitag ab. Deshalb zogen die Ankläger zurück, denn ansonsten hätte wäre die Revision ohne Sachprüfung als unzulässig verworfen worden.
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