Macht Rauchen obdachlos?

Schlechte Nachrichten für den rauchenden Rentner Friedhelm A. aus Düsseldorf. Er muss laut einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf tatsächlich seine Wohnung räumen. Wie schon die vorige Instanz meinen die Richter, der 75-Jährige habe seine Nachbarn zu sehr mit Zigarettenrauch gequält.

An sich sei Rauchen in der Wohnung kein Kündigungsgrund, heißt es in dem gestern bekanntgegebenen Urteil. Normales Rauchen sei kein vertragswidriges, sondern durchaus zulässiges Verhalten.

Allerdings hat es Friedhelm A. wohl übertrieben und dadurch einen schwerwiegenden Pflichtverstoß begangen. Er soll nämlich keine Maßnahmen getroffen haben, um zu verhindern, dass der Rauch seiner Zigaretten ins Treppenhaus zieht. Er habe die Geruchsbelästigung sogar noch gefördert, indem seine Wohnung unzureichend gelüftet und die zahlreichen Aschenbecher nicht geleert habe. Über den Gestank hatten sich Mitbewohner beschwert.

Einen Hoffnungsschimmer gibt es noch für Friedhelm A. Das Landgericht lässt die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Dort soll grundsätzlich geklärt werden, ob Rauchen in der Mietwohnung ein Kündigungsgrund ist.

Da Friedrich A. schon 40 Jahre in dem Mehrfamilienhaus lebt, gewährt ihm das Landgericht auch eine großzügige Räumungsfrist bis zum Jahresende (Aktenzeichen 21 S 240/13).