Autofahrer müssen nicht nur unverständliche, sinnlose und völlig absurde Verkehrsschilder beachten. Sondern auch solche, die ganz ohne rechtliche Grundlage aufgestellt werden. Diesen Grundsatz bestätigt das Oberlandesgericht Hamm in einer aktuellen Entscheidung.
Es ging um ein von der Stadt Essen aufgestelltes Parkschild. Die Parkerlaubnis galt laut Zusatzschild nur für „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“. Immerhin befand sich das Schild an einer Elektroladestation für diese stromgetriebenen Fahrzeuge, die man doch schon ab und zu im Stadtbild sieht.
Ein Autofahrer, der noch auf Verbrennungsmotor setzt, parkte seinen Wagen auf dem Stellplatz. Er weigerte sich, ein Knöllchen über 10 Euro zu zahlen. Seine Begründung: Es gebe gar keine ausreichende rechtliche Regelung, die den Kommunen die Aufstellung so eines Schildes erlaubt.
Das meint auch das Oberlandesgericht Hamm. Die Richter äußern Zweifel, dass die Schilder zulässig sind. Allerdings gelte auch der Grundsatz, dass Verwaltungsakten, dazu gehören auch Verkehrsschilder, so lange gefolgt werden muss, wie sie nicht eindeutig nichtig sind. Ein Verkehrsschild ohne Rechtsgrundlage sei nicht per se nichtig, so lange es von der zuständigen Behörde aufgestellt worden sei.
Anderenfalls befürchten die Richter Anarchie auf unseren Straßen, wenn Autofahrer selbst entscheiden, ob sie ein Verkehrsschild für unwirksam halten oder nicht. Im Zweifelsfall bleibt also nur: Verkehrsschild beachten und später dagegen klagen (Aktenzeichen 5 RBs 13/14).