GOTTESRACHE kommt

Der Untergang des Abendlandes ist nicht zu befürchten, wenn auf Taschen, Gläsern und vor allem T-Shirts künftig die Marke „GOTTESRACHE“ prangt. Das Bundespatentgericht gab jetzt dem Antrag eines Geschäftsmannes statt, der die Marke für sich eintragen wollte.

Das Markenamt hatte sich dagegen noch geziert, weil es die religiösen Gefühle eines Großteils der Bürger gefährdet sieht. Laut den Richtern wird durch „GOTTESRACHE“ aber höchstens der gute Geschmack strapaziert. Das alleine reiche für eine Ablehnung der Marke jedoch nicht aus.

Insgesamt, so das Gericht, müsse sich die fortschreitende Liberalisierung der Anschauungen über Sitte und Moral“ auch bei religiös angehauchten Markennamen niederschlagen. Begriffe wie Himmel, Hölle, Gott und Heilig seien längst allgegenwärtig im Sprachgebrauch von Medien und Werbung. Das Wort „GOTTESRACHE“ falle da nicht sonderlich aus der Reihe (Aktenzeichen 27 W (pat) 565/13).