Kleine Panne bei der Unterschrift

Schon beim Lesen einer schriftlichen Zeugenaussage hatte ich das Gefühl: Der angeblich „zufällige“ Zeuge einer Körperverletzung meint es aber gut mit dem möglichen Opfer.

Er schildert den Vorfall exakt so, wie ihn auch das mutmaßliche Opfer selbst bei der Polizei erzählt hat. Es ist zwar alles in der Ich-Form formuliert, aber bei der Aussage zur Sache mit exakt den gleichen Kommafehlern garniert, die der Polizeibeamte im Vernehmungsprotokoll der Geschädigten produziert hat.

Das war schon komisch genug. Richtig lustig wurde es allerdings am Ende der schriftlichen Zeugenaussage. Dort hat nicht der Zeuge unterschrieben, sondern ganz eindeutig das Opfer. Da fiel mir auch wieder ein, woher ich die Handschrift kannte. Vom Strafantragsformular, das die Geschädigte mit der handschriftlichen Anmerkung garniert hatte, sie wolle nicht nur eine harte Strafe für den Täter, sondern auch „Schmerzensgeld: mindestens 1.000 Euro“.

Ich schätze mal, der Zeuge wird keinen leichten Stand haben. Zumal er doch in „seiner“ Aussage mehrfach betont, er kenne die Zeugin nicht und habe auch keinen Kontakt zu ihr.