Urteil zu Mappus‘ Outlook-Konto

Das Land Baden-Württemberg muss Sicherungskopien von den E-Mail-Postfächern des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus grundsätzlich löschen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hält es in einem aktuellen Urteil für rechtswidrig, dass das Land die Sicherungskopien behalten hat und gegebenenfalls darauf zugreifen wollte.

Mappus war im Mai 2011 abgewählt worden. Bei seinem Ausscheiden aus dem Amt wurden seine E-Mail-Postfächer in der Staatskanzlei ordnungsgemäß gelöscht. Erst später, bei der Aufarbeitung des EnBW-Skandals, fiel auf, dass es noch Sicherungskopien von den E-Mails gab. Diese hatte ein Techniker erstellt, weil Mappus im Herbst 2010 Probleme mit seinem Outlook-Kalender hatte. Der Fehler wurde jedoch nicht gefunden, die Sicherungskopien allerdings nicht gelöscht.

Wie schon die Vorinstanz bestätigt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, dass die Sicherungskopien grundsätzlich gelöscht werden müssen. Zum einen sei der Zweck für ihre Anfertigung entfallen. Die Sicherungskopien hätten schon gelöscht werden müssen, als sie nicht mehr für die Fehlersuche gebraucht wurden. Die Verwendung für einen anderen Zweck sei ohnehin ausgeschlossen.

Zum anderen dürfe jedenfalls dann nicht auf noch vorhandene Sicherungskopien zurückgegriffen werden, wenn die ursprünglichen Original-Dateien rechtmäßig gelöscht worden seien. Es sei aber datenschutzrechtlich korrekt gewesen, dass Mappus‘ Outlook-Konto mit seinem Ausscheiden komplett gelöscht wurde.

Allerdings müssen die Dateien laut dem Gericht erst dem Landesarchiv angeboten werden, bevor sie gelöscht werden. Das Landesarchiv dürfte die Daten aber seinerseits nur für bestimmte Zwecke (z.B. Forschung) verwenden (Aktenzeichen 1 S 1352/13).