Ackermanns Einsicht

Eine Belehrung über die Pflichten gegenüber der Justiz: Diese Prozedur muss jeder über sich ergehen lassen, der als Zeuge vor Gericht aussagt. Oder bei der Polizei. Oder bei der Staatsanwaltschaft. Beim früheren Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann dürfte es kaum anders gewesen sein. Dennoch hat er möglicherweise die Unwahrheit gesagt – das soll Ackermann jetzt selbst gegenüber der Staatsanwaltschaft München eingeräumt haben.

Ackermann soll, so etwa die FAZ, in einem vierseitigen Brief darlegen, er habe in den Prozessen um die Pleite des Kirch-Imperiums seinerzeit wohl falsche Angaben gemacht hat. Allerdings soll Ackermann betonen, nicht bewusst falsch ausgesagt zu haben. Vielmehr hält er es für möglich, dass er sich bei der Vorbereitung seiner Aussagen von der Rechtsabteilung der Deutschen Bank beeinflussen ließ. Grund sei Zeitmangel gewesen. Erst nach seinem Weggang von der Bank habe er sich gründlicher mit dem Thema befasst und sein Gedächtnis bemüht.

Letztlich könnte dies auf ein Geständnis Ackermanns hinauslaufen. Denn für eine Falschaussage kommt es höchstens am Rande darauf an, ob sich ein Zeuge sich etwas hat einflüstern lassen. Maßstab ist vielmehr stets das, woran er sich selbst konkret erinnert. Und wenn er sich nicht erinnert, muss er genau das sagen: Ich erinnere mich nicht.

Ackermann wird wohl bald Gelegenheit haben, vor Gericht nähere Erläuterungen abzugeben. Er ist neben anderen früheren Topmanagern der Deutschen Bank wegen Prozessbetrugs und Falschaussage angeklagt. Immerhin einen Vorteil hat Ackermann dann. Als Angeklagter gelten die Zeugenpflichten für ihn nicht. Er darf vielmehr so viel lügen, wie er will.