Kein Pauschalverdacht gegen Ultras

Allein die Tatsache eines Ermittlungsverfahrens und die angebliche Mitgliedschaft in der Hooligan-Szene ist kein Grund für Aufenthaltsverbote von Fußballfans, hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.

Einem Anhänger des KSV Hessen-Kassel hatte die Polizei verboten, sich während eines Fußballspiels im Stadtgebiet Trier aufzuhalten. Zur Begründung wurde lediglich angeführt, er sei Mitglied der Ultra-Szene und möglicherweise an Ausschreitungen beteiligt gewesen. Dieser Vorwurf wurde jedoch nicht bestätigt. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann mangels Tatverdachts eingestellt.

Das Urteil kann man hier nachlesen.