Kein Hartz IV für viele Ausländer

Der Europäische Gerichtshof hat ein Grundsatzurteil zur Frage gefällt, wenn Ausländer in Deutschland Hartz IV beanspruchen dürfen. Nach dem Urteil können deutsche Behörden Antragstellern grundsätzlich Hartz IV verweigern, wenn der Ausländer lediglich wegen der Sozialleistungen nach Deutschland eingereist ist.

Es ging um den Fall einer mittellosen Rumänin, die vor Jahren mit ihrem kleinen Sohn nach Leipzig zu ihrer Schwester gezogen ist. Einer Arbeit ging sie nie nach. Unter Berufung auf das Europarecht haben Sozialgerichte trotz der strengen Regelungen in Deutschland in der Vergangenheit öfters Sozialhilfe bewilligt, ohne dass der Antragsteller seinen Arbeitswillen und seine -fähigkeit belegt hat.

Die jetzige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs erging auf eine Vorlage des Sozialgerichts Leipzig, das um Vorabklärung der europarechtlichen Fragen gebeten hatte (Aktenzeichen C-333/13).