Middelhoffs Optionen

Erst ein hartes Urteil von drei Jahren Gefängnis, dann die Verhaftung im Gerichtsaal. Für den früheren Arcandor-Chef Thomas Middelhoff kam es heute knüppeldick im Essener Landgericht. Das Gericht sieht Fluchtgefahr.

Immerhin einen Lichtblick schien es am Rande der Verhandlung für Middelhoff zu geben. Der Vorsitzende deutete nach Presseberichten an, dass er mit Middelhoffs Verteidigern über mildere Mittel sprechen will. Das könnte eine Kaution sein. Diese würde aber möglicherweise daran scheitern, dass Middelhoff zumindest offiziell nicht sonderlich vermögend ist. Zuletzt hatte ihm ein Gerichtsvollzieher die Armbanduhr gepfändet, die mittlerweile auch versteigert wurde.

Neben der Kaution gibt es noch andere Möglichkeiten, eine vom Gericht bejahte Fluchtgefahr so abzumildern, dass der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt werden kann. Üblich sind Auflagen. Etwa dass sich der Angeklagte ein- oder mehrmals pro Woche bei der Polizei melden muss. Gern werden auch die Reisepässe und der Personalausweis zur Akte genommen, um Reisen ins Ausland zu erschweren. Ein fester Job und enge familiäre Bindungen können natürlich auch nicht schaden.

Ob solche Dinge dem Gericht reichen, soll sich nach Angaben eines Gerichtssprechers vielleicht noch im Laufe des Tages zeigen. Ansonsten bleibt Middelhoff noch eine Beschwerde gegen den Haftbefehl. Ganz chancenlos dürfte diese nicht sein. Zumindest dann, wenn die Fluchtgefahr sich jetzt lediglich aus dem heute gesprochenen Urteil ergeben soll. Drei Jahre sind nach der Rechtsprechung noch ein überschaubarer Zeitraum; ein zwingender Fluchtanreiz ergibt sich daraus nicht. Zumal Middelhoff ja noch in Revision gehen kann und somit keineswegs feststeht, dass es bei den drei Jahren bleibt.