Ein Fachanwaltstitel geht nicht alleine dadurch flöten, dass ein Rechtsanwalt seine Zulassung zurückgibt oder einige Zeit ruhen lässt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Es kommt schon mal vor, dass Rechtsanwälte eine Pause machen. In dem vom Gericht entschiedenen Fall arbeitete die Anwältin einige Jahre als Beamtin.
Es kommt nach Auffassung des Gerichts nur darauf an, dass der Rechtsanwalt während der Unterbrechung die Pflichten erfüllt, die auch für aktive Fachanwälte gelten. Das ist im wesentlichen die jährliche Fortbildung von bisher 10 und seit 2015 15 Stunden.
Dagegen spiele es keine Rolle, ob der Anwalt auch tatsächlich weiter praktisch auf seinem Fachgebiet ist. In der Tat überprüfen die Kammern das auch bei aktiven Anwälten gar nicht (Link zur Entscheidung).